Die Förderfähigkeit wird wie folgt kategorisiert:
Angehörige diplomatischer Vertretungen wie Botschaften, Generalkonsulate und andere offizielle Missionen
Diplomaten, die im Ausland stationiert sind, oder Regierungsbeamte, die für ein Jahr oder länger entsandt werden
Inhaber von Diplomatenpässen (Botschafter, von der UN entsandte Beamte, IOC-Mitglieder usw.)
Das Fahrzeug muss auf die diplomatische Vertretung oder den Passinhaber zugelassen sein. Bei der Bestellung müssen eine Passkopie und ein Zuweisungsauftrag vorgelegt werden.