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FÖRDERUNG & STEUERN
Wie viele Länder bietet auch Deutschland Förderprogramme an, um Anreize für den Einstieg in die Elektromobilität zu schaffen – und die Zuschüsse sind hierzulande sehr attraktiv.
Wer bis 2025 ein vollelektrisches Fahrzeug zum ersten Mal zulässt, spart nach aktueller Gesetzeslage (Stand: 3. Juni 2020) ab der Erstzulassung bis 2030 die Kfz-Steuer.¹
Wenn ein Firmenwagen sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, richtet sich die Steuer unter anderem nach dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Für alle vollelektrischen Genesis-Modelle wird ein Steuerabzug von 50 % gewährt. Das gleiche Prinzip gilt für Fahrer, die über das Fahrtenbuch besteuert werden.²
Ein weiterer Vorteil beim Kauf eines vollelektrischen Fahrzeugs ist die Berechtigung zur Zulassung mit E-Kennzeichen. Diese speziellen Nummernschilder werden an vollelektrische Fahrzeuge vergeben und können daher auch für alle vollelektrischen Genesis-Modelle genutzt werden. E-Kennzeichen ermöglichen dem Fahrer zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise kostenloses Parken und die Nutzung der Busspur.³