FÖRDERUNG & STEUERN

SO ZAHLT SICH IHRE ENTSCHEIDUNG AUS

FÖRDERPROGRAMME IN DEUTSCHLAND

Wie viele Länder bietet auch Deutschland Förderprogramme an, um Anreize für den Einstieg in die Elektromobilität zu schaffen – und die Zuschüsse sind hierzulande sehr attraktiv. Erfahren Sie hier, wie sich Ihre Entscheidung für ein vollelektrisches Modell mit Vorteilen wie dem Umweltbonus1 und/oder dem Wegfall der Kfz-Steuer2 für Sie auszahlen kann.

UMWELTBONUS

Der Einstieg in die e-Mobilität wird in Deutschland mit einem Umweltbonus¹ gefördert. Wer jetzt auf ein vollelektrisches Modell umsteigt, kann wie folgt sparen:  sichern Sie sich den Umweltbonus in Höhe von insgesamt 4.785 Euro  (Anteil Bund: 3.000 €, Anteil Genesis: 1.785 € inkl. Mehrwertsteuer). Voraussetzung für die Gewährung ist ab dem 01.01.2023 eine Haltedauer von 12 Monaten. Bei einer Fahrzeugzulassung ab dem 01.09.2023 sind ausschließlich Privatpersonen antragsberechtigt.

KFZ-STEUER

Wer bis 2025 ein vollelektrisches Fahrzeug zum ersten Mal zulässt, spart nach aktueller Gesetzeslage (Stand: 3. Juni 2020) ab der Erstzulassung bis 2030 die Kfz-Steuer.²

DIENSTWAGENBESTEUERUNG

Wenn ein Firmenwagen sowohl privat als auch beruflich genutzt wird, richtet sich die Steuer unter anderem nach dem Bruttolistenpreis des Fahrzeugs. Für alle vollelektrischen Genesis-Modelle wird ein Steuerabzug von 50 % gewährt. Das gleiche Prinzip gilt für Fahrer, die über das Fahrtenbuch besteuert werden.³

E-KENNZEICHEN

Ein weiterer Vorteil beim Kauf eines vollelektrischen Fahrzeugs ist die Berechtigung zur Zulassung mit E-Kennzeichen. Diese speziellen Nummernschilder werden an vollelektrische Fahrzeuge vergeben und können daher auch für alle vollelektrischen Genesis-Modelle genutzt werden. E-Kennzeichen ermöglichen dem Fahrer zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise kostenloses Parken und die Nutzung der Busspur.⁴

WUSSTEN SIE SCHON?

Viele Fahrer, die in die e-Mobilität einsteigen, lassen den Umweltbonus ungenutzt. Lassen Sie sich diese Chance nicht entgehen – wir helfen Ihnen gerne. Sprechen Sie uns einfach an.

Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem ‚Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen‘ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de/co2 unentgeltlich erhältlich ist.
1Der Anteil eines Herstellers am Umweltbonus wird automatisch vom Nettolistenpreis abgezogen. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Umweltbonus auch für vollelektrische Leasing- und junge Gebrauchtfahrzeuge gelten, die auf der Liste förderfähiger Fahrzeuge stehen. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme einer "Innovationsprämie" bzw. des Umweltbonus ist durch die auf der Website der BAFA abrufbare Richtlinie geregelt. Es besteht keinerlei Rechtsanspruch auf Gewährung der genannten „Innovationsprämie“ bzw. des Umweltbonus. Der Erhalt des Bundesanteils erfolgt vorbehaltlich einer positiven Entscheidung des Antrags durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Mit Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fördermittel, spätestens jedoch am 31.12.2025, endet der Umweltbonus. Gegenüber Genesis besteht kein Rechtsanspruch.
2Details zur aktuellen Gesetzeslage finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
3Stand: 1. Januar 2020, mehr Details hier. Änderung der Gesetzeslage vorbehalten.
4 Die rechtlichen Grundlagen sind im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geregelt und unterliegen damit Änderungen. Über den aktuellen Stand informieren Sie sich bitte hier.

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