Die Berechtigung lässt sich wie folgt einteilen:
Angehörige diplomatischer Vertretungen wie Botschaften und Generalkonsulate sowie anderer offizieller Einrichtungen
Im Ausland stationiertes diplomatisches Personal oder Regierungsbeamte, die für ein Jahr oder länger ins Ausland entsandt werden
Inhaber von Diplomatenpässen (Botschafter, von der UN entsandte Beamte, IOC-Mitglieder usw.)
Das Fahrzeug muss auf die diplomatische Vertretung oder den Passinhaber zugelassen sein. Bei der Bestellung müssen eine Passkopie und ein Einsatzbefehl vorgelegt werden.